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    Netty
    Hinweise zum Umgang mit kinderpornografischen Inhalten
    Systemmeldungen:
    So melden Sie kinderpornografische Angebote der Polizei

    Wenn Sie zufällig auf eine WWW-Seite mit kinderpornografischen Inhalten stoßen und Sie dies via Internet anzeigen möchten:

    Teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle oder dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes mit. Löschen Sie danach den Cache-Speicher in Ihrem Browser.
    Wenn Sie Kinderpornografie in einer Newsgroup gefunden haben und Sie dies via Internet anzeigen möchten:

    Notieren Sie den Namen der Newsgroup, den Betreff des entsprechenden Artikels (evtl. mit Nummer) und den Verfasser und teilen Sie diese der für Ihren Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes weiter.
    Wenn Ihnen im Rahmen eines IRC-Chats kinderpornografische Bild- oder Videodateien zugesandt worden sind und sie dies via Internet anzeigen möchten:

    Sie sollten eine so genannte WHOIS-Abfrage über den Absender halten (über Tastatur eingeben: "/whois" bzw. "/dns") und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit dem inkriminierten Bild bzw. den Bildern unverzüglich der für Ihren Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann zweifelsfrei zu identifizieren.
    Wenn Sie bei Nutzung eines File-Sharer-Programms irrtümlich kinderpornografische Bild- oder Videodateien herunter geladen haben und sie dies via Internet anzeigen möchten:

    Der technisch versierte Internetnutzer sollte die IP (Internet-Protokollnummer) des Rechners, von dem die Datei stammt, ermitteln. Im Normalfall sollte man unverzüglich die örtliche Polizeibehörde benachrichtigen, damit von dort die Beweissicherung erfolgen kann. Um sich vor "unliebsamen Überraschungen" zu schützen, kann es helfen, die Dateitypen, nach denen gesucht werden soll, vorher einzuschränken
    Wenn Ihnen unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt wurde und Sie dies via Internet anzeigen möchten:

    Lassen Sie die E-Mail mit Anhang der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes zukommen und löschen Sie die Nachricht danach von Ihrer Festplatte.
    Das sollten Sie bei der Meldung von kinderpornografischen Straftaten aus dem Internet beachten:

    Bitte zeigen Sie Ihren Verdacht nur bei einer Polizeidienststelle an und verzichten Sie darauf, über Mailinglisten andere User ebenfalls zur Anzeige aufzufordern. Zwar sind alle Behörden und Beamten des Polizeidienstes verpflichtet, Strafanzeigen entgegen zu nehmen. Doch muss etwa auch das Bundeskriminalamt eine Strafanzeige an die zuständige Landespolizeibehörde weiterleiten, da es eine zentrale bzw. bundesweite Zuständigkeit für die Verfolgung von Kriminalität im Internet nicht gibt.

    Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie sich direkt an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das für Sie zuständige Landeskriminalamt wenden. Verzichten Sie auf eigene Recherchen! Alle Daten z. B. einer Homepage werden beim Lesen oder Betrachten zumindest in den temporären Speicher des PC des Internetnutzers geladen - Sie gelangen also in diesem Moment in dessen Besitz. Falls es sich bei den Bildern um kinderpornografische Schriften oder Abbildungen handelt, kann der Anwender sich also hierdurch bereits strafbar machen. Jeder Internetnutzer sollte zum Schutz vor drohender Strafverfolgung grundsätzlich bereits vom Aufruf und erst recht von der Speicherung kinderpornografischer Darstellungen absehen.
    Hier können Sie kinderpornografische Inhalte melden.Was mache ich, wenn ...
    ich Kinderpornografie auf einer Internetseite entdeckt habe?
    ich Kinderpornografie in einer Newsgroup gefunden habe?
    mir Kinderpornografie per E-Mail zugesandt wurde?


    Hinweis:
    Wir raten Ihnen ab, unaufgefordert aktiv im Internet nach Kinderpornografie zu suchen, auch wenn Sie dies mit der Absicht tun, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
    Nach § 184 b StGB (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinderpornografischen Schriften zu verschaffen.
    Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand des § 184 b StGB erfüllt, kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen. Ihre ursprüngliche und gute Absicht, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen, würde dann in einem Strafverfahren enden.Was mache ich, wenn ...




    ich Kinderpornografie auf einer Internetseite entdeckt habe?

    Wenn sie eine Internetadresse festgestellt haben, auf der kinderpornografische Schriften zu finden sind, so teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte der Polizei mit. Sie können dies bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle tun oder Sie können die Online-Wache der Polizei Niedersachsen benutzen.

    Allgemeine Fragen zur Kinderpornografie richten Sie sich bitte an die Ansprechstelle KiPo.

    Sollten Sie diese Seite mit Ihrem Internetbrowser aufgerufen haben, so löschen Sie bitte den Inhalt des Cachespeichers (beim Microsoft Internet Explorer ist dies standardmäßig der Inhalt des Ordners "Temporary Internet Files" im Windows-Verzeichnis; beim Netscape Navigator ist der Inhalt des Ordners "Cache" im Programmverzeichnis des Navigators zu löschen).
    Dort werden möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten über das Ende der Internetsitzung hinaus gespeichert, so dass Sie sich rechtlich gesehen im Besitz von Kinderpornografie befinden.




    ich Kinderpornografie in einer Newsgroup gefunden habe?

    In diesen Fällen bitten wir Sie, die vorgefundene Group ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder der Online-Wache der Polizei Niedersachsen zu melden und mitzuteilen, durch wen das Posting zu welchem Zeitpunkt erfolgte.



    mir Kinderpornografie per E-Mail zugesandt wurde?

    Sollte Ihnen unaufgefordert Kinderpornografie zugesandt worden sein (SPAM), so bitten wir Sie, diese Mail als Anlage zu einer neu erstellten Mail an die Ansprechstelle Kinderpornografie zu senden. Die Ursprungsmail darf keinesfalls weitergeleitet werden, da ansonsten der erweiterte Header der Mail verändert würde. Im Zweifelsfall oder bei Fragen nehmen Sie bitte vorher per Mail Kontakt mit der Ansprechstelle Kinderpornografie auf.







     
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