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Ob Kinderschänder,Betrüger oder Dieb.Schreibt was euch widerfahren ist,gebt Tipps wie man Taten verhindern kann,weißt auf Petitionen hin,helft anderen,damit sie nicht die gleichen schlechten Erfahrungen machen müssen..
Ladet eure Freunde ein.Helft mit im Kampf gegen Kinderschänder.Gemeinsam sind wir stark.
WIR SIND VIELLEICHT OPFER,ABER WIR WEHREN UNS!
Vielen kleinen Mädchen und Jungen ist keine unbeschwerte Kindheit vergönnt. Sie werden vernachlässigt, misshandelt und sexuell missbraucht, häufig von jenen, die eigentlich für ihr Wohl verantwortlich wären.
Wir helfen bundesweit mit Beratung und Therapie, stärken Kinder durch Prävention und ermutigen Erwachsene, sich für den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen einzusetzen.
Bitte unterstützen Sie Dunkelziffer bei dieser wichtigen Arbeit.
Die Projekte von Dunkelziffer e.V.
Um den kindlichen Opfern des sexuellen Missbrauchs und ihren Vertrauenspersonen helfen zu können, bietet Dunkelziffer e.V. eine Vielzahl von Projekten an.
Erstberatung: Jährlich erreichen Dunkelziffer e.V. über 1.000 Hilfsanfragen. Telefonisch oder per E-Mail wenden sich die Bezugspersonen von Kindern, zunehmend aber auch Kinder, persönlich an die Beraterinnen des Vereins, um Hilfe zu finden.
Opferanwälte: Der Verein stellt den Opfern schon vor Erstattung einer Anzeige erfahrene Anwälte zur Seite und übernimmt die Kosten der Erstberatung. Ein bundesweites Netz von Opferanwälten engagiert sich für die Kinder von Dunkelziffer.
Kinder- und Musiktherapie: In Hamburg werden unsere Kinder von vier Therapeutinnen betreut. Die Musiktherapie hilft besonders den sehr jungen und schwer traumatisierten Kindern sich nonverbal mitzuteilen. Die Therapeutinnen stärken das Selbstbewusstsein der kleinen Mädchen und Jungen und helfen ihnen, ihre schrecklichen Erlebnisse zu verarbeiten und wieder Vertrauen zu finden. Die Einzeltherapie ist kostenfrei und dauert in der Regel zwischen zwei und drei Jahre.
Prävention: Mit dem Präventionsprojekt „Little Lion“ stärkt Dunkelziffer e.V. das Selbstvertrauen von Kindern und lehrt sie, den Unterschied zwischen „guten und schlechten Gefühlen“ zu erkennen. Der Verein bietet im Rahmen des Präventionsprojektes an Schulen Fortbildung, Aufklärung und Unterstützung für Lehrer und Eltern und zeigt den Kindern, wie und wo sie Hilfe finden können.
Internetschulungen für Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Richter: Mit den Internetschulungen vernetzt der Verein deutschlandweit alle an der Ermittlung beteiligten Berufsgruppen. So wurden seit 1996 bereits über 1000 Teilnehmer für die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet geschult.
Fortbildung: Dunkelziffer e.V. bietet Fachliche Fortbildung für alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammen arbeiten, außerdem Selbsthilfegruppen für Mütter und Pflegeeltern und Supervisionsgruppen für Fachleute.
Anlaufstelle für Jungen: Für Jungen im Alter von 10-16 Jahren bietet Dunkelziffer ein spezielles Beratungsangebot durch einen männlichen Mitarbeiter an. Um die Situation von Jungen deutlich zu verbessern, werden zusätzliche Präventionsangebote mit einem Mann-Frau Team angeboten. Zentrale Themen in der Beratung sind der Aufbau von Selbstbewusstsein, Abbau von Angstgefühlen und das Erlernen von eigenen Grenzsetzungen
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[24.08.10 - 09:00] -------------------------------------
Wie betreut NEUSTART Sexual- und Gewaltstraftäter?
Stuttgart (ots) - Sexual- und Gewaltstraftäter mit hoher
Rückfallgefährdung fallen bei NEUSTART in die Kategorie
"Intensivbetreuung", d.h. mindestens alle zwei Wochen findet ein
Treffen zwischen Bewährungshelfer und Klienten statt, um den
Entwicklungsstand zu überprüfen und präventive Sozialkontrolle
auszuüben.
Den Täter zu anhaltender Verhaltensänderung zu motivieren und
mögliche Therapien zu verstärken, kann - vor dem Hintergrund eines
angemessen ausgeübten Kontrolldrucks - die Bereitschaft des
Straftäters deutlich erhöhen, sich konstruktiven Problemlösungen zu
öffnen.
Sobald der Klient eine Latenz zu Verhaltensauffälligkeiten
erkennen lässt, den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer abbricht oder
gegen Weisungen verstößt, wird unverzüglich die
Führungsaufsichtstelle informiert, um führungsrechtliche Maßnahmen
auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und/oder entsprechend anzupassen.
Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Bewährungshilfe
Eine permanente "Observation" des Klienten zählt jedoch weder zu
den Aufgaben noch Zielsetzungen der Bewährungshilfe, die sich, neben
ihrer Kontrollfunktion, vor allem auf die Gewährleistung einer
angemessenen sozialarbeiterischen Unterstützung des Klienten
konzentriert. Auch die Bewährungshilfe ist Kapazitätsrestriktionen
unterworfen und damit auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen
Therapieeinrichtungen, so z.B. forensischen Ambulanzen und anderen
Organisationen, beispielsweise der freien Straffälligenhilfe,
angewiesen.
Strafrechtlich relevante Sanktionen zu verhängen, steht nicht im
Ermessen des Bewährungshelfers, vielmehr obliegt es ihm, das Gericht
umgehend zu informieren, sobald gegen Weisungen des Gerichts
verstoßen wird.
Kriminalitätsprävention ist kein Garant für hundertprozentige
Sicherheit
Kriminalitätsprävention besitzt - wie die Möglichkeit zur
sozialarbeiterischen Intervention - ihre Grenzen; in letzter Instanz
orientiert sich unser Rechtsstaat an der Freiheit des Individuums und
dem Grundsatz "Nulla poena sine lege", d.h. keine Strafe ohne Gesetz.
Jedem soll, so will es unser Gesetz, die Chance eingeräumt werden,
nach Verbüßung seiner Haftstrafe eine Zäsur zu setzen und ein neues,
- ein straffreies Leben zu beginnen. Diese Grundsätze einer freien,
humanen Gesellschaft bringen es mit sich, dass es keine
hundertprozentige Sicherheit geben kann. "Konstruktiv und sinnvoll
wäre jedoch die Etablierung von Therapieeinrichtungen, deren
Betreuungskonzept darauf zielte, rückfallgefährdeten Straftätern ein
geeignetes Umfeld zu geben, um sich sukzessive auf das Leben in
Freiheit vorzubereiten. Unter Aufsicht von Spezialisten ließen sich
so von Beginn an potentielle Gefahrenquellen identifizieren und ein
geeignetes Präventionsmodell entwickeln, das sie darauf verpflichten
würde, ihre Problematik zu bewältigen", sagt Volkmar Körner,
Geschäftsführer der NEUSTART gemeinnützige GmbH.
Stigmatisierung kollidiert mit den ethischen Grundlagen unseres
Rechtsstaats
Die Stigmatisierung und bewusste Ausgrenzung selbst
rückfallgefährdeter Sexual- und Gewaltstraftäter kollidiert mit den
freiheitlich-humanistischen Grundlagen unseres demokratischen
Rechtsstaats und wird schwerlich dazu beitragen, die Resozialisierung
dieses Personenkreises zu unterstützen und unsere Gesellschaft
sicherer zu machen.
"Eine angemessene, rechtlich legitimierte Kontrolle, die nicht
ohne Notwendigkeit die Freiheit des Individuums verletzt, bildet", so
Volkmar Körner, "eine geeignete Grundlage, sowohl die Ansprüche und
Rechte der Gesellschaft als auch der Klienten - zur Prävention von
Rückfallkriminalität - sinnvoll zu vereinbaren."
Originaltext: NEUSTART gemeinnützige GmbH
[24.08.10 - 06:00] -------------------------------------
Bewährungshilfe koordiniert Resozialisierungsmaßnahmen für
Sexualstraftäter
Stuttgart (ots) - Optimierter Informationsaustausch ermöglicht
"Verzahnung" führungs- und gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen
Durch die Optimierung des Informationsaustauschs zwischen Justiz,
Maßregelvollzug und der Polizei wurde die Basis geschaffen, eine
intensivierte "Verzahnung" der führungs- und
gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen sicherzustellen, was erheblich
dazu beiträgt, die Bewährungshilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe
- Hilfe und Kontrolle - zu unterstützen.
Vornehmlich im Kontext der unter Führungsaufsicht gestellten
Klienten ist eine rechtzeitige, sorgfältig organisierte Vorbereitung
auf ein Leben in Freiheit von großer Relevanz. Im Idealfall werden
Straftäter spätestens drei Monate vor der Haftentlassung darauf
vorbereitet, was sie erwartet.
Detaillierte Aufgabenplanung für ein geordnetes Leben in Freiheit
Psychologen, Therapeuten und Sozialarbeiter der
Justizvollzugsanstalt sollten gemeinsam mit dem Klienten und seinem
(künftigen) Bewährungshelfer eine detaillierte Aufgabenplanung für
das "Leben danach" entwickeln.
Abhängig von den Weisungen, die das Gericht erteilt, um potentiell
rückfallgefährdende Faktoren auszugrenzen, wird dafür Sorge getragen,
adäquate Betreuungsmaßnahmen einzuleiten und für ein geordnetes Leben
grundlegend wichtige Rahmenkonditionen zu gewährleisten. Dazu zählt
beispielsweise das Ermitteln eines geeigneten Wohn- und
Arbeitsplatzes, um sicherzustellen, dass nach der Haftentlassung
kritische Faktoren/Variablen von Beginn auf ein Minimum reduziert
werden. - Die Bewährungshilfe hat hierbei eine entscheidende
Funktion, da sie, als "Koordinator" der zu ergreifenden
Resozialisierungsmaßnahmen, zwischen allen beteiligten Institutionen
eine Vermittlerfunktion wahrnimmt, und, parallel hierzu, den Klienten
in allen relevanten Lebensbelangen kontrolliert und unterstützt.
Originaltext: NEUSTART gemeinnützige GmbH
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